Rückgabe und Widerruf
Hinweis zu individuell gefertigten Maschinen
Unsere Landmaschinen werden überwiegend nach den individuellen Anforderungen des Kunden konfiguriert und gefertigt.
Für solche Sonderanfertigungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht. Ein freiwilliges Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.
Selbstverständlich bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei Sachmängeln uneingeschränkt. Liegt ein gesetzlicher Mangel vor, übernehmen wir im Rahmen der Nacherfüllung selbstverständlich die anfallenden Transport- und Rücksendekosten gemäß § 439 Abs. 2 BGB.
Bitte setzen Sie sich im Reklamationsfall vor dem Rücktransport mit uns in Verbindung, damit wir die Abholung oder den Transport optimal abstimmen können.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
